AGB

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Geschäftsbedingungen der Firma Karl Verpackungen GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbatort werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Auftraggebern gilt außerdem grundsätzlich deutsches Recht.

II. Angebot und Annahme

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung, sofern nicht unmittelbare Lieferung bzw. Rechnungslegung erfolgt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind ebenfalls stets schriftlich zu bestätigen.
  2. Nachträgliche Änderung des Auftrags – verursacht durch den Auftraggeber - berechtigen uns zur entsprechenden Änderung der dadurch beeinflussten Vertragskonditionen.
  3. Werden uns unter Hinweis auf § 321 BGB Vermögensverschlechterungen bekannt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir uns die obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
    Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber sich weigert, die durch Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszwecks durch Zug-um-Zug-Leistung oder durch Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Die bis dahin angefallenen Kosten werden berechnet und sind sofort fällig.

III. Preise

  1. Unseren im Angebot benannten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgaben bestehenden Kalkulationen zugrunde. Bei Änderung der Kosten für Personal, Material und sonstiger relevanter Rechengrößen bis zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichten sich die Vertragsparteien, über die Preise neu zu verhandeln. Unsere Preise sind EURO-Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, wird das Bruttogewicht berechnet.
  3. Kosten für Entwürfe, Klischees, Druckplatten, Druckzylinder u. ä. werden anteilig separat in Rechnung gestellt. Auch Kosten für vom Auftraggeber nachträglich veranlassten Veränderungen gehen zu dessen Lasten.

IV. Gewerbliche Schutzrechte

  1. Die von uns zur Verfügung gestellten Druckunterlagen, wie Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Filme, Druckzylinder und Platten, bleiben auch dann unser Eigentum, wenn hiefür vom Auftraggeber anteilige Kosten vergütet werden.
  2. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung ist der Auftraggeber allein verantwortlich, ebenso hinsichtlich des Urheberrechts an von ihm beigestellten Unterlagen. Demgemäß hat er uns bei allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Wir sind gehalten, den Auftraggeber auf uns bekannte Schutzrechte, die durch eine Vervielfältigung verletzt würden, hinzuweisen.

V. Lieferung

  1. Lieferungen erfolgen auf Rechung und Gefahr des Auftraggebers.
  2. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage des Posteingangs vom Auftraggeber erteilten endgültigen Druck- und Anfertigungsgenehmigung.
  3. Bei nachträglicher Auftragsänderung sind wir an die ursprünglich bestätigte Lieferfrist nicht mehr gebunden. Ggfs. wird eine geänderte Lieferfrist bestätigt.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zuzückzutreten.
  5. Bei nicht fristgemäßer Lieferung durch uns kann der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist gesetzt hat. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen nicht fristgemäßer Lieferung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Bestellungen auf Abruf müssen innerhalb von 6 Monaten abgenommen werden. Die nach Ablauf dieser Frist noch nicht abgenommenen Mengen werden nach Ankündigung geliefert und berechnet.

VI. Verpackung und Versand

  1. Wir haften für ordnungsgemäße und branchenübliche Verpackung und nehmen den Versand mit der gebotenen Sorgfalt vor.

VII. Toleranzen

  1. Gewichtsabweichungen:
    Abweichungen des Flächengewichtes richten sich nach den Gewichten in den Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien.
    Falls diese nicht anders festliegen, gelten: für Kunststoff +/- 15%
  2. Maßabweichungen:
    Folgende Maßabweichungen gelten als ordnungsgemäße Lieferung und können nicht beanstandet werden:
    für Kunststoffe: +/- 5%
  3. Mengenabweichungen:
    Bei allen Anfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge, vor.
    Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 20%
    a) bei Verkauf nach Menge: für Mengen bis 50.000 Stück,
    b) bei Verkauf nach Gewicht: für Gewichte bis 500kg.

VIII. Druck

  1. Wir verwenden für den Druck handelsübliche Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.B. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. gestellt werden, muss der Auftraggeber schriftlich bei Auftragserteilung besonders darauf hinweisen.
    Kleinere Abweichungen der Farben müssen wir uns vorbehalten. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabzüge werden vor Drucklegung nur unterbreitet, wenn es der Auftraggeber verlangt oder wir es für notwendig halten. Ist der Probeabzug „druckfrei“ erklärt, haftet der Auftraggeber für stehen gebliebene Satzfehler.
    Andrucke ab Maschine werden separat nach Aufwand berechnet.
  2. Wir übernehmen keine Garantie für Weichmacherwanderungen oder ähnliche Migrationserscheinungen und für die sich daraus herleitenden Folgen. Der Auftraggeber hat insbesondere bei der abzupackenden Ware ausdrücklich auf lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeitsanforderungen hinzuweisen. Dies bedarf der Schriftform. Bei Unterlassung schließen wir Haftung aus.
  3. Bei Codierung und/oder Nummerierung ist die Grafik mit Codierung auf technisch bedingte Herstellungsmöglichkeiten mit uns abzustimmen. Für die Richtigkeit der Code-Anordnung und Placierung ist der Auftraggeber verantwortlich. Wir übernehmen keine Gewähr über zur Verfügung gestellte Codierungsvorlagen. Wegen der Toleranzen von Folie, Druckfarben und Leseeinrichtungen kann für eine gleiche Eignung bei verschiedenen Auflagen keine Garantie übernommen werden.
    Probelieferungen, Vor-, Teil und Gesamtauflagen sind unverzüglich vom Auftraggeber durch Eingangskontrolle zu prüfen und ggfs. ebenso unverzüglich zu rügen. Wir übernehmen keine Garantie für Lesbarkeit der Codierung bei flexiblem Material.

IX. Material und Ausführung

  1. Ohne besondere Anweisung des Auftraggebers erfolgt die Ausführung mit branchenüblichem Material und nach bekannten Herstellungsverfahren. Werden besondere Eigenschaften unseres Produktes gefordert, z.B. in Bezug auf Anwendung, Füllgut oder ähnlichem, hat der Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich uns zu unterrichten und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Dies gilt insbesondere bei gesetzlichen Anforderungen.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu Bezahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen unser Eigentum.
    Werden Rechnungen aus laufenden Lieferungen mit Wechsel reguliert oder mit Schecks bezahlt, bleibt das Eigentum bis zur Einlösung der Papiere bei uns. Wir behalten uns gegebenenfalls Sicherungen vor, die dem Wert der zu sichernden Forderungen entsprechen. Wir verpflichten uns, die uns hiernach zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung wird die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung gilt als in unserem Auftrag erfolgt, so dass das entstehende Miteigentum uns zusteht.
  3. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw. sind nur mit unserer Zustimmung zulässig. Der Auftraggeber hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.

XI. Mängelansprüche

  1. Wir gewährleisten vertragsgemäße Güte und Beschaffenheit der Papier- und Plastikverpackungen.
  2. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber 1 Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, zu erheben. So genannte versteckte Mängel können nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen seit Lieferung geltend gemacht werden.
  3. Ein Mangel der gelieferten Ware berechtigt den Auftraggeber, die Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen; die Beseitigung kann unserer Wahl durch Nachbesserung oder kostenlosen Austausch der Ware erfolgen. Die mangelhafte Ware ist an uns zurückzugeben. Es ist uns Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel an Ort und Stelle festzustellen. Falls wir weder nachbessern noch Ersatz liefern können, kann der Auftraggeber mindern und wandeln. Der Auftraggeber kann dann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir mit der Mängelbeseitigung in Verzug kommen.
  4. Nicht sachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber schließt jeden Anspruch aus.
  5. Für Schadenersatzansprüche wegen Mängel haften wir nur in Höhe des Warenwertes. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche sowie die Haftung für mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Deckungskauf usw.) sind ausgeschlossen, soweit uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen wird.
  6. Bei der Herstellung von Papier- und Plastikverpackungen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden. Ein fehlerhafter Anteil bis zu 2% der Gesamtmenge gilt als ordnungsgemäße Lieferung. Mangels eines Teils der Lieferung können nicht zu Beanstandung der ganzen Lieferung führen, wenn eine Trennung von einwandfreier und mangelhafter Ware mit zumutbaren Mitteln möglich ist.
  7. Für Ansprüche wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften gilt die gleiche Haftung wie für Mängelansprüche.

XII. Zahlung

  1. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Eingang ohne Abzug zu bezahlen. Bei Bezahlung oder Gutschrift des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen werden 2% Skonto gewährt.
  2. Bei Verzug sind wir, vorbehaltlich sonstiger Rechte, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils geltenden Diskontosatz der deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.
  3. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln und Schecks hat der Auftraggeber zutragen und sofort zu begleichen.
  4. Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen durch Umstände, die auf einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers beruhen, die uns erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, auch im Falle einer Stundung, zur Folge. Sollten in diesem Falle Wechsel noch nicht eingelöst sein, so haben wir dennoch sofortigen Anspruch auf die Bezahlung.

XIII. Aufbewahrungszeit

  1. Druckunterlagen (Dias, Reinzeichnungen, Filme, Matern, Ätzungen und Druckplatten) müssen von uns – ausgehend von dem letzten entsprechenden Auftrag – 3 Jahre lang aufbewahrt werden. Dies gilt auch für bezahlte Unterlagen. Danach sind wir berechtigt diese Unterlagen ersatzlos zu vernichten.

XIV. Lager-, Transport- und Verarbeitungshinweise

  1. Für die Lagerung unserer gelieferten Folien/Folienverpackungen empfehlen wir Folgendes:
    1. Temperaturen bei 18 Grad Celcius bis 25 Grad Celcius
    2. relative Luftfeuchte von ca. 55% +/-5%
  2. Unsere Lieferung darf auch in Originalverpackung keiner Sonnen- und/oder UV-Strahlung ausgesetzt werden und darf nicht in der Nähe von Heizkörpern gelagert werden.
  3. Eine Lager- und Transporttemperatur unter 5 Grad Celcius ist unbedingt zu vermeiden.
    Ist dies nicht möglich, so sind unsere Waren 24 Stunden vor deren Verarbeitung im Produktions- bzw. Verarbeitungsraum zu lagern - in der kalten Jahreszeit zumindest 48 Stunden vorher. Zu lange Lagerung, insbesondere bei erhöhten Temperaturen, kann eine Alterung der Oberflächen zur Folge haben. Hierdurch und die Einwirkung von Sonnenstrahlen verschlechtern sich die technischen Eigenschaften.
  4. Aufgabe des Kunden ist es, die technische und sensorische Eignung nach den entsprechenden Bestimmungen zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu prüfen. Technische Parameter können durch Anforderung unserer entsprechenden Datenblätter (nach DIN) vorgelegt werden.

XV. Änderung der Geschäftsgrundlage

  1. Im Falle von Ereignissen, die die Geschäftsgrundlage des Kaufvertrages ganz oder zum Teil entscheidend verändern, mögen sie bei uns oder bei unseren Zulieferern einwirken, werden die Parteilen den Vertrag unter Ausschluss von Ersatzansprüchen im gegenseitigen Einverständnis ganz oder zum Teil den veränderten Umständen anpassen.
    Bei Nichteinigung ist vor Inanspruchnahme des Rechtsweges zur Schlichtung die jeweils zuständige Industrie –und Handelskammer anzurufen.

XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Gera.